Qualität & Prüfung

Hier erklären wir, wie wir unsere Produkte deklarieren und prüfen lassen – und wo du die Nachweise findest.

Laboruntersuchungen

Wir lassen Proben unserer Produkte von der AGROLAB LUFA GmbH (Dr.-Hell-Str. 6, 24107 Kiel) untersuchen. Geprüft werden:

  • Schwermetalle: Blei, Cadmium, Quecksilber und Arsen
  • Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) nach VO (EU) 2023/915
  • Mikrobiologie: unter anderem Enterobacteriaceae, Escherichia coli, Hefen, Schimmelpilze und koagulasepositive Staphylokokken

Das Labor bestätigt, ob die untersuchte Probe im Hinblick auf diese Parameter in Deutschland verkehrsfähig ist. Wir veröffentlichen die Untersuchungsbestätigungen unverändert, vollständig und mit Datum.

Veröffentlichte Untersuchungsbestätigungen

Produkt Labor Datum Dokument
Cortisol Balance Sticks AGROLAB LUFA GmbH, Kiel 13.03.2026 PDF ansehen
Intima Balance Kapseln AGROLAB LUFA GmbH, Kiel 09.03.2026 PDF ansehen
Intima Balance Gummies AGROLAB LUFA GmbH, Kiel 09.03.2026 PDF ansehen
Haar Trio Care+ Kapseln AGROLAB LUFA GmbH, Kiel 06.03.2026 PDF ansehen
Haar Trio Care+ Gummies AGROLAB LUFA GmbH, Kiel 06.03.2026 PDF ansehen

Weitere Bestätigungen ergänzen wir hier, sobald sie vorliegen.

Deklaration

Auf jeder Produktseite findest du die vollständige Zutatenliste, die Mengen pro Tagesportion und – bei Vitaminen und Mineralstoffen – den Anteil am Nährstoffbezugswert (NRV) nach VO (EU) Nr. 1169/2011. Für pflanzliche Extrakte und andere Stoffe ist kein NRV festgelegt; sie sind mit ** gekennzeichnet.

Gesundheitsbezogene Angaben

Angaben wie „Eisen trägt zur Verringerung von Müdigkeit und Ermüdung bei“ sind von der EU zugelassen (VO (EU) Nr. 432/2012) und dürfen nur verwendet werden, wenn ein Produkt den jeweiligen Nährstoff in ausreichender Menge enthält. Wir verwenden ausschließlich diese Angaben und kennzeichnen sie mit *.

Hinweise

Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine abwechslungsreiche und ausgewogene Ernährung sowie eine gesunde Lebensweise. Die empfohlene tägliche Verzehrmenge darf nicht überschritten werden.